Zwei EU-Regeln, ein Sommer
Im Spätsommer 2026 ändern sich zwei Dinge gleichzeitig. Am 12. August greift die EU-Verpackungsverordnung PPWR. Sie legt fest, was eine Verpackung mindestens leisten muss. Sechs Wochen später, am 27. September, folgen die neuen Regeln der EmpCo-Richtlinie. Sie legen fest, was du überhaupt noch über Umwelteigenschaften sagen darfst, ob zur Verpackung, zum Produkt, zur Dienstleistung oder zu deinem Unternehmen.
Jede für sich ist anspruchsvoll, aber machbar.
PPWR: neue Mindeststandards für jede Verpackung
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationales Umsetzungsgesetz. Betroffen ist, wer Verpackungen oder verpackte Waren herstellt, befüllt, importiert oder erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Ab dem 12. August 2026 brauchst du für jede einzelne Verpackung eine Konformitätserklärung, dazu kommen Grenzwerte für PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt und erste Anforderungen an Mehrwegsysteme. Rezyklatquoten, Mehrwegziele und die harmonisierte Kennzeichnung folgen gestaffelt bis 2040.
Alle Fristen, Pflichten und Sanktionen im Detail: PPWR
EmpCo: neue Grenzen für Umweltaussagen
Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers, Richtlinie (EU) 2024/825) ändert das Lauterkeitsrecht. In Deutschland ist sie über das UWG umgesetzt und ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Sie verbietet unter anderem pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ ohne nachgewiesene Umweltleistung, Klimaneutralität allein auf Basis von Kompensation, Siegel ohne unabhängige Zertifizierung und Zukunftsversprechen ohne belastbaren Plan. Betroffen ist jede Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen, unabhängig von Größe und Branche, und sie reicht weit über Verpackungen hinaus.
Alle Verbote und was sie im Alltag bedeuten: EmpCo
Die Verbindung: aus Verkaufsargument wird Selbstverständlichkeit
Hier liegt der Punkt, der in der Praxis am meisten kostet. Zu den neuen Verbotstatbeständen gehört, gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften als Besonderheit des eigenen Angebots darzustellen. Damit entwertet jede neue Pflicht automatisch die zugehörige Werbeaussage.
„Vollständig recycelbar“, „PFAS-frei“, „enthält Rezyklat“, „nachhaltige Verpackung“: Sobald die PPWR das ohnehin verlangt, wirbst du mit einer Selbstverständlichkeit. Und das gilt als irreführend, obwohl die Aussage sachlich stimmt.
Dieser Mechanismus hängt nicht an der Verpackung. Er greift bei jeder gesetzlichen Anforderung und bei jeder Aussage gegenüber Verbraucher:innen, auch zum Produkt, zur Dienstleistung und zum Unternehmen selbst. Wer auf gesetzliche Gewährleistung, vorgegebene Effizienzklassen oder eingehaltene Umweltauflagen als eigene Leistung hinweist, fällt unter dieselbe Regel.
Werben darfst du weiterhin. Aber nur mit dem, was über die gesetzliche Mindestanforderung hinausgeht, und nur mit Beleg. Ein Rezyklatanteil deutlich oberhalb der Quote ist ein Argument. Eine unabhängig geprüfte Ökobilanz ist ein Argument. „Nachhaltig“ allein ist keins mehr.
Drei Schritte, die sich jetzt lohnen
- Verpackungsinventur. Alle Varianten erfassen: Material, Gewicht, Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit, Beschichtungen, Lebensmittelkontakt. Die fehlenden Angaben deiner Lieferanten sind der häufigste Grund, warum Zeitpläne reißen. Diese Abfrage dauert Wochen bis Monate.
- Claim-Inventur. Jede Umweltaussage sammeln, quer über Verpackung, Website, Shop, Katalog, Anzeigen und Social Media. Dann zwei Fragen je Aussage: Ist sie belegt? Geht sie über die gesetzliche Pflicht hinaus? Nur wer beides mit ja beantwortet, darf bleiben.
- Belege ordnen. Ökobilanzen, Lieferantenerklärungen und Zertifikate an einem Ort statt in fünf Postfächern. Die Datengrundlage für die Konformitätserklärung ist dieselbe, die EmpCo für Werbeaussagen verlangt. Beides getrennt zu bearbeiten, ist doppelte Arbeit.
Und plane rückwärts: Verpackungen werden Monate im Voraus produziert. Wer im September 2026 rechtssichere Verpackungen im Regal haben will, entscheidet deutlich früher.
Wie wir bei ORCA unterstützen
Wir gehen beide Themen zusammen an, weil sie auf derselben Datengrundlage stehen. Wir prüfen eure Verpackungen entlang der PPWR-Anforderungen, ziehen eure Kommunikationsmaterialien gegen die EmpCo-Vorgaben durch und sagen euch, was bleiben kann, was raus muss und was ihr stattdessen belegbar sagen könnt. Wo Belege fehlen, schaffen wir sie: Treibhausgasbilanzen und Product Carbon Footprints nach Greenhouse Gas Protocol.
Als gemeinnützige GmbH fließen unsere Überschüsse in geprüfte Umwelt- und Klimaprojekte zurück. Wer uns beauftragt, erfüllt also nicht nur die eigenen Pflichten.
Lass uns in 30 Minuten schauen, wo ihr steht. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
