Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie löst die bisherige europäische Verpackungsrichtlinie ab und verfolgt drei Ziele: weniger Verpackungsabfall, kreislauffähige Verpackungen und einheitliche Regeln statt eines Flickenteppichs aus nationalen Vorgaben.
Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Rechtslage steckt im Wort Verordnung. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Es gibt kein nationales Umsetzungsgesetz, auf das man noch warten könnte, und für die Grundpflichten keine Übergangsfrist.
Inhaltlich setzt die PPWR an drei Stellen an:
- Design: Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Schadstoffe in der Verpackung
- Menge: Leerraumquoten, Verbot bestimmter Einwegverpackungen
- Rückgabe: Mehrwegsysteme, Pfand, Kennzeichnung für die richtige Entsorgung
Wer betroffen ist
Betroffen ist, wer Verpackungen oder verpackte Waren herstellt, befüllt, importiert oder erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Das trifft deutlich mehr Unternehmen, als sich beim Stichwort Verpackungsrecht angesprochen fühlen: Hersteller genauso wie Importeure, Onlinehändler und Betriebe, die ihre Produkte lediglich in eigene Umverpackungen füllen. Auch der Versandkarton ist eine Verpackung im Sinne der Verordnung.
Für Kleinstunternehmen gibt es Erleichterungen bei einzelnen Pflichten. Eine pauschale Freistellung ist das nicht.
Ab wann was gilt
Ab 12. August 2026:
- Konformitätserklärung für jede einzelne Verpackung, mit der du die Einhaltung der Designanforderungen bestätigst
- Grenzwerte für PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
- erste Anforderungen an Mehrwegsysteme
Ab 2028: harmonisierte Kennzeichnung zu Materialzusammensetzung und Entsorgung. Der Termin hängt an Durchführungsrechtsakten der Kommission, die noch ausstehen, und kann sich nach hinten verschieben.
Ab 2030 und 2040: verbindliche Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen, weitere Mehrwegziele und Recyclingfähigkeit auf definiertem Leistungsniveau.
Was passiert, wenn du es nicht tust
Die PPWR legt die Bußgelder nicht selbst fest. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 12. Februar 2027 wirksame und abschreckende Sanktionen zu regeln. In Deutschland liegt dazu ein Entwurf vor.
Praktisch relevanter als das Bußgeld ist die zweite Folge: Ohne vollständige Konformitätsunterlagen fehlt die Grundlage für den Marktzugang. Behörden können den Vertrieb betroffener Produkte einschränken oder untersagen. Wer nicht liefern darf, verliert mehr als ein Bußgeld kostet.
Der eigentliche Knackpunkt sind die Daten
In der Beratung sehen wir selten, dass die Verordnung selbst das Problem ist. Das Problem sind die Daten. Für die Konformitätserklärung brauchst du belastbare Angaben zu Material, Gewicht, Rezyklatanteil, Beschichtungen und Recyclingfähigkeit, und zwar für jede einzelne Verpackungsvariante. Ein Großteil dieser Angaben liegt bei deinen Lieferanten.
Diese Abfrage dauert Wochen bis Monate, nicht Tage. Sie ist der häufigste Grund, warum Zeitpläne reißen. Dazu kommt der Produktionsvorlauf: Verpackungen werden Monate im Voraus gedruckt und beschafft. Wer im Sommer 2026 konforme Verpackungen im Regal haben will, muss die Entscheidungen deutlich früher treffen.
Womit du jetzt anfängst
- Verpackungsinventur. Alle Verpackungsvarianten erfassen, inklusive Um- und Transportverpackungen. Meist ist die Zahl höher als gedacht, und genau sie bestimmt den Aufwand.
- Datenlücken bei Lieferanten schließen. Eine strukturierte Abfrage mit klaren Feldern spart mehrere Nachfassrunden.
- Kritische Varianten zuerst. Lebensmittelkontakt, Verbundmaterialien und Beschichtungen sind die Fälle, die erfahrungsgemäß nachgearbeitet werden müssen.
- Aussagen mitprüfen. Was die PPWR zur Pflicht macht, darfst du ab dem 27. September 2026 nicht mehr als Besonderheit bewerben. Warum das zusammengehört, steht im Themenkompass zur EmpCo-Richtlinie: [LINK THEMENKOMPASS EMPCO]
Wie wir bei ORCA unterstützen
Wir prüfen deine Verpackungen entlang der PPWR-Anforderungen, bauen die Struktur für die Lieferantenabfrage und priorisieren nach Wirkung und Risiko, damit du zuerst das angehst, was am meisten zählt. Weil dieselben Daten auch für Umweltaussagen gebraucht werden, nehmen wir die Kommunikation gleich mit.
Als gemeinnützige GmbH fließen unsere Überschüsse in geprüfte Umwelt- und Klimaprojekte zurück. Wer uns beauftragt, erfüllt also nicht nur die eigenen Pflichten.
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