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EmpCoEmpowering Consumers for the Green Transition Directive / Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel

Was die EmpCo-Richtlinie ist 

Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers, Richtlinie (EU) 2024/825) ändert das europäische Lauterkeitsrecht. Ihr Ziel: Verbraucher:innen sollen Kaufentscheidungen auf Basis belastbarer Informationen treffen können, nicht auf Basis wohlklingender Behauptungen. 

Der praktische Bruch mit der bisherigen Lage liegt in der Methode. Greenwashing wurde bislang im Einzelfall abgewogen. Künftig steht eine Reihe von Praktiken auf der schwarzen Liste. Was dort steht, ist immer unzulässig, ohne Interessenabwägung und ohne Prüfung, ob im konkreten Fall jemand getäuscht wurde. 

Wichtig für die Einordnung: Die EmpCo-Richtlinie ist kein Verpackungsthema. Sie erfasst Aussagen über Verpackungen genauso wie Aussagen über Produkte, Dienstleistungen und das Unternehmen selbst. 

Was künftig unzulässig ist 

  • Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ ohne nachgewiesene, herausragende Umweltleistung 
  • Behauptungen von Klimaneutralität, die allein auf Kompensation beruhen 
  • Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängiges Zertifizierungssystem oder behördliche Grundlage 
  • Zukunftsversprechen ohne realistischen, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen und regelmäßiger Überprüfung 
  • die Darstellung gesetzlich vorgeschriebener Eigenschaften als Besonderheit des eigenen Angebots 

Dazu kommen Pflichten jenseits der Umweltaussagen: Angaben zu Haltbarkeit, Reparaturmöglichkeiten und zur Dauer von Softwareupdates. 

Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird 

Der letzte Verbotstatbestand hat es in sich. Wer mit einer Eigenschaft wirbt, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, wirbt mit einer Selbstverständlichkeit. Und das gilt künftig als irreführend, obwohl die Aussage sachlich stimmt. 

Das trifft alles, was gerade neu geregelt wird. Sobald die EU-Verpackungsverordnung PPWR ab dem 12. August 2026 bestimmte Anforderungen an Verpackungen zur Pflicht macht, entwertet sie damit die zugehörige Werbeaussage. „Vollständig recycelbar“ oder „PFAS-frei“ wird vom Verkaufsargument zum Risiko. Mehr dazu im Themenkompass zur PPWR: [LINK THEMENKOMPASS PPWR] 

Derselbe Mechanismus greift außerhalb der Verpackung: bei Stoffen, die für eine Produktgruppe ohnehin verboten sind, bei Effizienzklassen, die ohnehin Mindestanforderung sind, oder beim Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung als besonderer Service. 

Wer betroffen ist 

Jedes Unternehmen, das gegenüber Verbraucher:innen kommuniziert. Unabhängig von Größe und Branche, und ohne Schwellenwert, ab dem es losgeht. Es gibt hier keine Erleichterung für kleine Unternehmen, wie man sie aus der Berichtspflicht kennt. 

Betroffen ist die Kommunikation in allen Kanälen: Verpackung, Website, Onlineshop, Katalog, Anzeige, Messestand, Social Media. Auch Ware, die zum Stichtag bereits im Lager liegt, muss den neuen Regeln entsprechen. Das ist der Punkt, der Nachdrucke teuer macht. 

Ab wann sie gilt 

Die Richtlinie ist im März 2024 in Kraft getreten. Deutschland hat sie über Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt, der Bundestag hat sie im Dezember 2025 beschlossen. Anzuwenden sind die neuen Regeln ab dem 27. September 2026. 

Was passiert, wenn du es nicht tust 

Die neuen Verbote stehen in der schwarzen Liste des UWG. Die Folgen reichen von Abmahnung und Unterlassungsanspruch über Schadensersatz bis zur teuren Rückrufaktion für bereits gedruckte Verpackungen. Abmahnberechtigt sind Wettbewerber und Verbände. Es braucht also keine Behörde, die von sich aus prüft. Es reicht ein Mitbewerber, der genau hinschaut. 

Womit du jetzt anfängst 

  1. Claim-Inventur. Jede Umweltaussage sammeln, quer über Verpackung, Website, Shop, Katalog, Anzeigen und Social Media. Erfahrungsgemäß kommen dabei mehr Aussagen zusammen als erwartet, vor allem in älteren Materialien. 
  1. Zwei Fragen je Aussage. Ist sie belegt? Geht sie über die gesetzliche Pflicht hinaus? Nur wer beides mit ja beantwortet, darf bleiben. 
  1. Siegel und Label prüfen. Eigene Nachhaltigkeitszeichen ohne unabhängige Zertifizierung müssen weg. Fremdsiegel auf ihre Zertifizierungsgrundlage prüfen. 
  1. Zukunftsaussagen unterfüttern. Wer ein Klimaziel kommuniziert, braucht einen öffentlich einsehbaren Plan mit Zwischenzielen. Eine belastbare Treibhausgasbilanz ist dafür die Grundlage. 
  1. Ersatz formulieren, nicht nur streichen. Aus „nachhaltige Verpackung“ wird zum Beispiel eine konkrete Zahl mit Bezugsgröße und Quelle. 

Werben darfst du weiterhin. Nur eben mit dem, was du belegen kannst und was über die gesetzliche Mindestanforderung hinausgeht. Wer seine Zahlen kennt, hat ab September einen Vorsprung. 

Wie wir bei ORCA unterstützen 

Wir prüfen eure Kommunikationsmaterialien gegen die EmpCo-Vorgaben, von der Verpackung über die Website bis zu Print und Social Media, und sagen euch, was bleiben kann, was raus muss und was ihr stattdessen belegbar sagen könnt. Wo die Belege fehlen, schaffen wir sie: Treibhausgasbilanzen und Product Carbon Footprints nach Greenhouse Gas Protocol. 

Als gemeinnützige GmbH fließen unsere Überschüsse in geprüfte Umwelt- und Klimaprojekte zurück. Wer uns beauftragt, erfüllt also nicht nur die eigenen Pflichten. 

Lass uns in 30 Minuten schauen, wo ihr steht. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. 

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